Bestattungsarten

Nicht immer wurde zu Lebzeiten geregelt oder geäußert, welche Art der Beisetzung und welcher Wunsch es wäre, beigesetzt zu werden. Eine bestimmte Bestattungsart muss in Form einer letztwilligen Verfügung dokumentiert sein. 
Fehlt eine entsprechende schriftliche Erklärung, entscheiden die Angehörigen, wie bestattet wird.  Um Ihre Entscheidung zu erleichtern, unterstützen wir Sie gerne.

Die Frage, ob eine Erd- oder eine Feuerbestattung gewünscht wird, hängt mit den persönlichen Vorstellungen und Überzeugungen zusammen – so, wie es für den Verstorbenen und den Angehörigen erträglich erscheint.

Folgende Möglichkeiten gibt es:

  • Erdbestattung (Sarg)
  • Feuerbestattung (Einäscherung)
  • Naturbestattung (Friedwald)
  • anonyme Bestattung (Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld oder Gemeinschaftsgrab)
  • alternative Bestattung (Seebestattung)